CareLit Fachartikel

Zur Bestimmung der Nennfüllmenge i.S.d. § 22 Abs. 2 Nr. 1 Verpackungsverordnung a.F.

Dr. Wehlau, A. · Lebensmittel und Recht · 2023 · Heft 3 · S. 298 bis 306

Dokument
300197
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
Dr. Wehlau, A.
Ausgabe
Heft 3 / 2023
Jahrgang 27
Seiten
298 bis 306
Erschienen: 2023-06-22 06:38:47
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Bei nicht essbaren Wurstclips und der nicht essbaren Wursthülle handelt es sich um Taramaterial, das nicht dem Nettogewicht des Lebensmittels hinzuzurechnen ist. Dies folgt aus der Anwendung der LMIV. Diese ist auch nach der Neufassung der Fertigpackungsverordnung zum 1. 12. 2020 weiterhin anwendbar.

Schlagworte

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