CareLit Fachartikel
Zur Bestimmung der Nennfüllmenge i.S.d. § 22 Abs. 2 Nr. 1 Verpackungsverordnung a.F.
Dr. Wehlau, A. · Lebensmittel und Recht · 2023 · Heft 3 · S. 298 bis 306
Dokument
300197
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei nicht essbaren Wurstclips und der nicht essbaren Wursthülle handelt es sich um Taramaterial, das nicht dem Nettogewicht des Lebensmittels hinzuzurechnen ist. Dies folgt aus der Anwendung der LMIV. Diese ist auch nach der Neufassung der Fertigpackungsverordnung zum 1. 12. 2020 weiterhin anwendbar.
Schlagworte
ERLASS
INFORMATION
VORSCHRIFTEN
ENTSCHEIDUNG
RECHT
ZIEL
AUFNAHME
KNOCHEN
GERICHT
RECHTSPRECHUNG
SCHREIBEN
VERSTÄNDNIS
MENSCHEN
ES
HAND
GEWALT