CareLit Fachartikel
Rückruf einer Gewürzmischung nach Salmonellenverdacht
Dr. Steiling, R. · Lebensmittel und Recht · 2023 · Heft 3 · S. 306 bis 311
Dokument
300198
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Behörden der Mitgliedsstaaten dürfen aufgrund der VO (EU) 2017/625 geeignete Maßnahmen treffen, um Verstöße gegen die Verordnung zu beenden beziehungsweise künftige zu verhindern. Nach der VO dürfen nicht sichere Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht werden. Lebensmittel gelten dann als nicht sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie gesundheitsschädlich oder für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind. Zumindest Letzteres gilt unstreitig für Lebensmittel, die mit Salmonellen befallen sind.
Schlagworte
BERLIN
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
KONTAMINATION
ERLASS
HERSTELLUNG
VERBOT
WIRKUNG
BREMEN
RECHTSPRECHUNG
KAUGUMMI
RECHTSANWÄLTE
TROCKNUNG
TANSANIA
RICHTLINIE
ES