CareLit Fachartikel

Rückruf einer Gewürzmischung nach Salmonellenverdacht

Dr. Steiling, R. · Lebensmittel und Recht · 2023 · Heft 3 · S. 306 bis 311

Dokument
300198
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
Dr. Steiling, R.
Ausgabe
Heft 3 / 2023
Jahrgang 27
Seiten
306 bis 311
Erschienen: 2023-06-22 06:38:47
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Behörden der Mitgliedsstaaten dürfen aufgrund der VO (EU) 2017/625 geeignete Maßnahmen treffen, um Verstöße gegen die Verordnung zu beenden beziehungsweise künftige zu verhindern. Nach der VO dürfen nicht sichere Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht werden. Lebensmittel gelten dann als nicht sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie gesundheitsschädlich oder für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind. Zumindest Letzteres gilt unstreitig für Lebensmittel, die mit Salmonellen befallen sind.

Schlagworte

BERLIN ENTSCHEIDUNG GERICHT KONTAMINATION ERLASS HERSTELLUNG VERBOT WIRKUNG BREMEN RECHTSPRECHUNG KAUGUMMI RECHTSANWÄLTE TROCKNUNG TANSANIA RICHTLINIE ES