CareLit Fachartikel

Schülerunfallversicherung greift auch beim „Bahnsurfen“ Massive Selbstüberschätzung

Sauter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2023 · Heft 6 · S. 44 bis 45

Dokument
300230
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sauter, T.
Ausgabe
Heft 6 / 2023
Jahrgang 19
Seiten
44 bis 45
Erschienen: 2023-06-22 09:27:28
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Bei Erwachsenen sind Spielereien während der Arbeit grundsätzlich nicht versichert, weil sie nicht auf die Ausübung einer betriebsdienlichen Tätigkeit gerichtet und deshalb dem privaten Lebensbereich zuzuordnen sind. Etwas anderes gilt aber für Schülerinnen und Schüler. Für diese besteht Unfallversicherungsschutz auch für spielerische Betätigungen im Rahmen schülergruppendynamischer Prozesse. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in seiner jüngsten Sitzung bestätigt.

Schlagworte

BERUFSGENOSSENSCHAFT BERUFSKRANKHEIT GERICHT UNFALL ARBEITGEBER DACH FRAU INFEKTION INFORMATION ARBEIT VERBRENNUNGEN VERTRAUEN ZEIT VERSICHERUNGSSCHUTZ SPRUNGGELENK RECHTSPRECHUNG