CareLit Fachartikel
Schülerunfallversicherung greift auch beim „Bahnsurfen“ Massive Selbstüberschätzung
Sauter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2023 · Heft 6 · S. 44 bis 45
Dokument
300230
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei Erwachsenen sind Spielereien während der Arbeit grundsätzlich nicht versichert, weil sie nicht auf die Ausübung einer betriebsdienlichen Tätigkeit gerichtet und deshalb dem privaten Lebensbereich zuzuordnen sind. Etwas anderes gilt aber für Schülerinnen und Schüler. Für diese besteht Unfallversicherungsschutz auch für spielerische Betätigungen im Rahmen schülergruppendynamischer Prozesse. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in seiner jüngsten Sitzung bestätigt.
Schlagworte
BERUFSGENOSSENSCHAFT
BERUFSKRANKHEIT
GERICHT
UNFALL
ARBEITGEBER
DACH
FRAU
INFEKTION
INFORMATION
ARBEIT
VERBRENNUNGEN
VERTRAUEN
ZEIT
VERSICHERUNGSSCHUTZ
SPRUNGGELENK
RECHTSPRECHUNG