CareLit Fachartikel

Der Ablehnungsbescheid ist anfechtbar.

Sauter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2023 · Heft 6 · S. 14 bis 17

Dokument
300234
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sauter, T.
Ausgabe
Heft 6 / 2023
Jahrgang 19
Seiten
14 bis 17
Erschienen: 2023-06-22 09:27:28
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Die Unfallversicherungsträger stellen ihre Leistungspflicht nach Arbeitsunfällen nach Recht und Gesetz fest. Ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nach Wertung eines Sachverhaltes der Ansicht, dass ein Unfall kein Arbeitsunfall war, erhält der Versicherte einen Ablehnungsbescheid. Ist er mit der Entscheidung nicht einverstanden, hat der Betroffene die Möglichkeit, Widerspruch zu erheben. Denn in einem Rechtsstaat, wie ihn unser Grundgesetz bestimmt, muss die Möglichkeit bestehen, das Handeln einer öffentlichen Verwaltung rechtlich zu überprüfen.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RENTE BERUFSGENOSSENSCHAFT RECHT GESETZ KOSTEN UNFALL UNFALLVERSICHERUNG VERSICHERUNGSSCHUTZ SELBSTKONTROLLE SCHREIBEN TECHNOLOGIE ES ARBEIT LEISTUNG FINNLAND