CareLit Fachartikel
Der Ablehnungsbescheid ist anfechtbar.
Sauter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2023 · Heft 6 · S. 14 bis 17
Dokument
300234
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Unfallversicherungsträger stellen ihre Leistungspflicht nach Arbeitsunfällen nach Recht und Gesetz fest. Ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nach Wertung eines Sachverhaltes der Ansicht, dass ein Unfall kein Arbeitsunfall war, erhält der Versicherte einen Ablehnungsbescheid. Ist er mit der Entscheidung nicht einverstanden, hat der Betroffene die Möglichkeit, Widerspruch zu erheben. Denn in einem Rechtsstaat, wie ihn unser Grundgesetz bestimmt, muss die Möglichkeit bestehen, das Handeln einer öffentlichen Verwaltung rechtlich zu überprüfen.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
RENTE
BERUFSGENOSSENSCHAFT
RECHT
GESETZ
KOSTEN
UNFALL
UNFALLVERSICHERUNG
VERSICHERUNGSSCHUTZ
SELBSTKONTROLLE
SCHREIBEN
TECHNOLOGIE
ES
ARBEIT
LEISTUNG
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