Ist die Feststellung von Zugangshindernissen und -barrieren gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 Alt. 1 UN-BRK unmittelbar anwendbar?
Hövelmann, J. · Behinderung und Recht · 2023 · Heft 4 · S. 92 bis 95
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) ist die Grundlage für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft. Dementsprechend heißt es im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition vom 24. 11. 2021: „Wir wollen, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens (. .. ) barrierefrei wird. “ Dieses Ziel steht im Einklang mit der sich für die Bundesrepublik aus Art. 9 Abs. 1 Satz 1 UN-BRK ergebenden Verpflichtung gegenüber ihren Vertragspartnern, geeignete Maßnahmen mit dem Ziel zu treffen, „für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umw…