CareLit Fachartikel

Ist die Feststellung von Zugangshindernissen und -barrieren gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 Alt. 1 UN-BRK unmittelbar anwendbar?

Hövelmann, J. · Behinderung und Recht · 2023 · Heft 4 · S. 92 bis 95

Dokument
300451
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behinderung und Recht
Autor:innen
Hövelmann, J.
Ausgabe
Heft 4 / 2023
Jahrgang 62
Seiten
92 bis 95
Erschienen: 2023-06-28 09:38:22
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) ist die Grundlage für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft. Dementsprechend heißt es im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition vom 24. 11. 2021: „Wir wollen, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens (. .. ) barrierefrei wird. “ Dieses Ziel steht im Einklang mit der sich für die Bundesrepublik aus Art. 9 Abs. 1 Satz 1 UN-BRK ergebenden Verpflichtung gegenüber ihren Vertragspartnern, geeignete Maßnahmen mit dem Ziel zu treffen, „für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umw…

Schlagworte

ARBEITSPLATZ BEHINDERUNG HERSTELLUNG WIRKUNG ZIEL ARBEITGEBER DISKRIMINIERUNG ENTSCHEIDUNG GESETZ ES MENSCHEN DEUTSCHLAND EIGNUNG HAND RECHTSPRECHUNG ORGANISATIONEN