CareLit Fachartikel
Pflegedienst in der Ambulanz einer Universitätsklinik - Zulage nach der Vorbemerkung Nr. 8 zu Teil IV Abschnitt 1 EntgO TV-L
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2023 · Heft 6 · S. 323 bis 329
Dokument
300538
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze des Gerichts: Pflegerinnen und Pflegehelferinnen an Universitätskliniken erhalten eine Zulage nach der Vorbemerkung Nr. 8 zu Teil IV Abschnitt 1 EntgO auch dann, wenn sie in einem der in der Vorbemerkung Nr. 6 zu Teil IV Abschnitt 1 EntgO genannten Bereiche beschäftigt sind und dort keine pflegerischen Tätigkeiten ausüben. Ausgenommen sind nur Beschäftigte, die überwiegend Verwaltungsoder Empfangstätigkeiten verrichten.
Schlagworte
AMBULANZ
AUSBILDUNG
ENTSCHEIDUNG
URTEIL
ZEIT
EINGRUPPIERUNG
KRANKENPFLEGER
PFLEGE
ARBEITSZEIT
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
PATIENTEN
SCHREIBEN
FRAUENMILCHSAMMELSTELLEN
ES