CareLit Fachartikel
Zur teilweisen Untersagung der Fortführung der Ausbildungstätigkeit
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2023 · Heft 6 · S. 353 bis 360
Dokument
300542
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. Wann das Verhältnis zwischen den Pflegefachkräften und den Auszubildenden angemessen ist, bestimmt sich mangels gesetzlicher Vorgaben nach dem Regelungszweck des § 7 Abs. 5 Satz 1 Pflegeberufegesetz. Dieser liegt in der Sicherstellung des in § 3 Pflegeausbildungsund Prüfungsverordnung, § 5 Pflegeberufegesetz beschriebenen Ausbildungsziels und der im Interesse des Gesundheitsschutzes zu fördernden Gewähr einer hohen Ausbildungsqualität.
Schlagworte
AUSBILDUNG
EINRICHTUNG
PFLEGEHELFER
KRANKENPFLEGE
PFLEGE
BETRIEB
BILDUNG
FRAU
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
STRAHLENTHERAPIE
PATIENTEN
ZEIT
BERUFSAUSBILDUNG
ZIELE
UNTERRICHT