CareLit Fachartikel

Sind hohe Fallzahlen für berufliche Betreuer wegen der Reformziele zu begrenzen?

Dr. Christ, G. · BtPrax · 2023 · Heft 3 · S. 93 bis 97

Dokument
300820
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Dr. Christ, G.
Ausgabe
Heft 3 / 2023
Jahrgang 32
Seiten
93 bis 97
Erschienen: 2023-07-05 09:51:31
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Primäres Reformziel ist die Wahrung der Selbstbestimmung des Betroffenen - eine arbeitsintensive Pflicht gerade für Betreuer aus dem nicht-familiären Bereich, die zu ihrer Überlastung beitragen kann. Das neue Betreuungsrecht bestimmt keine Höchstgrenze für beruflich geführte Betreuungen. Eine persönliche Begrenzung auf 50 Fälle erfolgt gesetzlich nur bei vom Jugendamt geführten Vormundschaften und Pflegschaften. Da nun eine Registrierung der beruflichen Betreuer vorgeschrieben ist, kann deren Kapazität zur Sicherung der Betreuungsqualität allerdings besser kontrolliert werden.

Schlagworte

BETREUUNG REFORM HAMBURG RECHT ARBEITSZEIT BERICHT GESETZ UNTERBRINGUNG ZEIT FREIHEIT BERUFSAUSÜBUNG FÜHRUNG FAMILIE DOKUMENTATION BERUFSGRUPPEN EINKOMMEN