CareLit Fachartikel
Sind hohe Fallzahlen für berufliche Betreuer wegen der Reformziele zu begrenzen?
Dr. Christ, G. · BtPrax · 2023 · Heft 3 · S. 93 bis 97
Dokument
300820
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Primäres Reformziel ist die Wahrung der Selbstbestimmung des Betroffenen - eine arbeitsintensive Pflicht gerade für Betreuer aus dem nicht-familiären Bereich, die zu ihrer Überlastung beitragen kann. Das neue Betreuungsrecht bestimmt keine Höchstgrenze für beruflich geführte Betreuungen. Eine persönliche Begrenzung auf 50 Fälle erfolgt gesetzlich nur bei vom Jugendamt geführten Vormundschaften und Pflegschaften. Da nun eine Registrierung der beruflichen Betreuer vorgeschrieben ist, kann deren Kapazität zur Sicherung der Betreuungsqualität allerdings besser kontrolliert werden.
Schlagworte
BETREUUNG
REFORM
HAMBURG
RECHT
ARBEITSZEIT
BERICHT
GESETZ
UNTERBRINGUNG
ZEIT
FREIHEIT
BERUFSAUSÜBUNG
FÜHRUNG
FAMILIE
DOKUMENTATION
BERUFSGRUPPEN
EINKOMMEN