B3S „Medizinische Versorgung“: Risikoobjekte und Risiko-Eigentümer - die Geschäftsführung ist in der Pflicht.
N.N. · Krankenhaus-IT Journal · 2023 · Heft 3 · S. 38 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Sicherheit der informationstechnischen Systeme in den Krankenhäusern muss dauerhaft gewährleistet werden, sie dient in letzter Konsequenz auch der Patientensicherheit. Dazu soll auch die Bereitstellung eines branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) im Sinne des § 8a BSI-Gesetzes dienen. Derzeit werden im Rahmen der KHZG Förderprojekte zahlreiche Patientendatenmanagementsysteme (PDMS) neu implementiert. Geschäftsführung oder Vorstand eines Krankenhauses können die Risikomanagement-Aufgaben an Risikomanager delegieren, nicht aber die Verantwortung. Geht es hierbei um Risikoobjekte und Risiko-Eigentümer,…