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B3S „Medizinische Versorgung“: Risikoobjekte und Risiko-Eigentümer - die Geschäftsführung ist in der Pflicht.

N.N. · Krankenhaus-IT Journal · 2023 · Heft 3 · S. 38 bis 39

Dokument
301076
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus-IT Journal
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2023
Jahrgang 22
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2023-07-20 07:19:27
ISSN
1619-0629
DOI

Zusammenfassung

Die Sicherheit der informationstechnischen Systeme in den Krankenhäusern muss dauerhaft gewährleistet werden, sie dient in letzter Konsequenz auch der Patientensicherheit. Dazu soll auch die Bereitstellung eines branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) im Sinne des § 8a BSI-Gesetzes dienen. Derzeit werden im Rahmen der KHZG Förderprojekte zahlreiche Patientendatenmanagementsysteme (PDMS) neu implementiert. Geschäftsführung oder Vorstand eines Krankenhauses können die Risikomanagement-Aufgaben an Risikomanager delegieren, nicht aber die Verantwortung. Geht es hierbei um Risikoobjekte und Risiko-Eigentümer,…

Schlagworte

SICHERHEIT KRANKENHAUS MITARBEITER RISIKO TEAM VERANTWORTLICHKEIT ZIELE PERSONEN ROLLE PATIENTEN GESUNDHEITSVERSORGUNG Krankenhaus-IT Journal