CareLit Fachartikel

Corona-Prämie - Unterbrechung nach § 150a Abs. 5 SGB XI

Bochmann), C. · PflegeRecht · 2023 · Heft 7 · S. 399 bis 404

Dokument
301132
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Bochmann), C.
Ausgabe
Heft 7 / 2023
Jahrgang 27
Seiten
399 bis 404
Erschienen: 2023-07-20 09:02:35
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

eitsätze des Gerichts: 1. Eine »Unterbrechung« im Sinne des § 150a Abs. 5 SGB XI setzt voraus, dass eine Tätigkeit zunächst aufgenommen worden ist und nach der Abwesenheit - wenn auch nur für einen Tag - weitergeführt wird. 2. Eine Tätigkeit im Sinne des § 150a Abs. 5 SGB XI verlangt eine tatsächliche, faktische Arbeitsleistung bzw. Anwesenheit im Betrieb und nicht nur das bloße Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zur Pflegeeinrichtung mit einer regelmäßigen oder üblichen Arbeitszeit.

Schlagworte

URTEIL ARBEITNEHMER NORM PFLEGERECHT BETRIEB TENS ZEIT ARBEITSZEIT BELASTUNG RECHTSPRECHUNG HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS VERTRÄGE FEHLZEITEN ARBEITSLEISTUNG WERTSCHÄTZUNG