CareLit Fachartikel
Corona-Prämie - Unterbrechung nach § 150a Abs. 5 SGB XI
Bochmann), C. · PflegeRecht · 2023 · Heft 7 · S. 399 bis 404
Dokument
301132
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
eitsätze des Gerichts: 1. Eine »Unterbrechung« im Sinne des § 150a Abs. 5 SGB XI setzt voraus, dass eine Tätigkeit zunächst aufgenommen worden ist und nach der Abwesenheit - wenn auch nur für einen Tag - weitergeführt wird. 2. Eine Tätigkeit im Sinne des § 150a Abs. 5 SGB XI verlangt eine tatsächliche, faktische Arbeitsleistung bzw. Anwesenheit im Betrieb und nicht nur das bloße Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zur Pflegeeinrichtung mit einer regelmäßigen oder üblichen Arbeitszeit.
Schlagworte
URTEIL
ARBEITNEHMER
NORM
PFLEGERECHT
BETRIEB
TENS
ZEIT
ARBEITSZEIT
BELASTUNG
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERTRÄGE
FEHLZEITEN
ARBEITSLEISTUNG
WERTSCHÄTZUNG