CareLit Fachartikel
Zur Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2023 · Heft 7 · S. 405 bis 413
Dokument
301133
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze der Bearbeiterin: 1. Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Schlagworte
ABMAHNUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
GERICHT
PFLEGERECHT
RECHTSPRECHUNG
FEIERN
BILDUNG
RECHT
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
ES
HÖHE
WAHRNEHMUNG
FIEBER
VERHALTEN