CareLit Fachartikel
Als Arbeitsunfall anerkannt: Bei der Abkühlung im Pool verletzt.
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2023 · Heft 7-8 · S. 44
Dokument
301158
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn die Temperaturen steigen, wird es an manchen Arbeitsplätzen unerträglich heiß. Da hilft nur noch ein Sprung in den Pool. Doch was, wenn ein Arbeiter bei einem Erfrischungsbad verunglückt? Ist das dann ein Arbeitsunfall? Ja - sofern die Abkühlung wirklich nötig war.
Schlagworte
ARBEITER
ARBEITGEBER
BERUFSGENOSSENSCHAFT
ESSEN
GERICHT
MITARBEITER
TRINKEN
VERSICHERUNGSSCHUTZ
ZIEL
WIRBELSÄULE
RAUCHEN
Sicherheitsbeauftragter