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Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtbeachtung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben. Wenn gutes Zureden nicht hilft.

Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2023 · Heft 7-8 · S. 40 bis 42

Dokument
301172
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Klagge, M.
Ausgabe
Heft 7-8 / 2023
Jahrgang 8
Seiten
40 bis 42
Erschienen: 2023-07-20 10:34:37
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu treffen, um einen bestmöglichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu erreichen. Auch die Arbeitnehmenden sind in der Pflicht, hieran mitzuwirken. Was aber ist zu tun, wenn sie keine PSA tragen wollen oder Unterweisungen zum Arbeitsschutz nicht befolgen?

Schlagworte

ARBEITGEBER ABMAHNUNG BETRIEB ARBEITSSCHUTZ ARBEITSVERTRAG SICHERHEIT UNTERNEHMEN ARBEITSSCHUTZGESETZ DOKUMENTATION ARBEIT RECHTSANWÄLTE VERHALTEN KOPF RISIKO TRAGEN ARBEITSLEISTUNG