CareLit Fachartikel

Verwertung von Überwachungsvideo trotz Datenschutzbedenken im Kündigungsschutzprozess

Sausen, P. · Häusliche Pflege · 2023 · Heft 8 · S. 22 bis 23

Dokument
301309
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 8 / 2023
Jahrgang 5
Seiten
22 bis 23
Erschienen: 2023-07-27 06:36:18
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Überwacht der Arbeitgeber den Betrieb mit einer Kamera und weist er durch Schilder darauf hin, ist die Videoaufzeichnung in einem späteren Kündigungsschutzprozess zum Beweis eines Fehlverhaltens verwertbar. Das gilt nach dem Bundesarbeitsgericht selbst dann, wenn die Videoüberwachung gegen Datenschutzrecht verstoßen sollte. Spielen Kund:innen dem Arbeitgeber Videoaufnahmen zu, ist es etwas komplizierter.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG PFLEGE ARBEITGEBER GERICHT MITARBEITER EINWILLIGUNG HILFE ARBEITNEHMER ARBEITSPLATZ VIDEOAUFZEICHNUNG BERUFSAUSÜBUNG WAHRNEHMUNG ROLLE LEISTUNG WOHNUNG MENSCHEN