CareLit Fachartikel
Verwertung von Überwachungsvideo trotz Datenschutzbedenken im Kündigungsschutzprozess
Sausen, P. · Häusliche Pflege · 2023 · Heft 8 · S. 22 bis 23
Dokument
301309
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Überwacht der Arbeitgeber den Betrieb mit einer Kamera und weist er durch Schilder darauf hin, ist die Videoaufzeichnung in einem späteren Kündigungsschutzprozess zum Beweis eines Fehlverhaltens verwertbar. Das gilt nach dem Bundesarbeitsgericht selbst dann, wenn die Videoüberwachung gegen Datenschutzrecht verstoßen sollte. Spielen Kund:innen dem Arbeitgeber Videoaufnahmen zu, ist es etwas komplizierter.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
PFLEGE
ARBEITGEBER
GERICHT
MITARBEITER
EINWILLIGUNG
HILFE
ARBEITNEHMER
ARBEITSPLATZ
VIDEOAUFZEICHNUNG
BERUFSAUSÜBUNG
WAHRNEHMUNG
ROLLE
LEISTUNG
WOHNUNG
MENSCHEN