CareLit Fachartikel
Diskriminierung eines teilzeitbeschäftigten Rettungssanitäters
N.N. · Rechtsdepesche · 2023 · Heft 7-8 · S. 199 bis 201
Dokument
301342
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, denen dieser allerdings nicht nachkommen muss, dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITSZEIT
PLANUNG
ENTSCHEIDUNG
MAMMAKARZINOM
THERAPIE
VERLETZUNG
ARBEITNEHMER
BAYERN
RECHTSPRECHUNG
ARBEIT
HÖHE
ZEIT
ES
KRANKENWAGEN
MASTEKTOMIE