CareLit Fachartikel
Datenschutz und Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Sausen, P. · Altenheim · 2023 · Heft 8 · S. 30 bis 31
Dokument
301360
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Überwacht der Arbeitgeber den Arbeitsplatz der Mitarbeitenden mit einer Kamera und weist durch Schilder darauf hin, dann ist die Videoaufzeichnung in einem späteren Kündigungsschutzprozess zum Beweis eines Fehlverhaltens verwertbar. Das gilt laut Bundesarbeitsgericht selbst dann, wenn die Videoüberwachung gegen Datenschutzrecht verstoßen sollte.
Schlagworte
ARBEITSRECHT
ALTENHEIM
ARBEITSPLATZ
ENTSCHEIDUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
BETRIEB
MITARBEITER
BETRUG
VIDEOAUFZEICHNUNG
KOMMUNIKATION
BERUFSAUSÜBUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
TABU
PRIVATSPHÄRE
VERHALTEN