CareLit Fachartikel
Blutung ist nicht gleich Blutung.
Jaklin, J. · Hebammenforum · 2023 · Heft 8 · S. 18 bis 20
Dokument
301686
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Jede Hebamme weiß, dass sie, sobald eine Geburt regelwidrig verläuft, eine Gynäkologin* rufen muss. Tut sie dies nicht oder nicht rechtzeitig, liegt ein Behandlungsfehler vor. Dies kann Haftungsansprüche begründen. Blutungen können Anzeichen für ein Risiko sein. Doch wie komplex die Bewertung einer Blutung ist, zeigt ein Urteil vom Oberlandesgericht Rostock.
Schlagworte
HEBAMME
BLUTUNG
GEBURT
GERICHT
GUTACHTEN
KRANKENHAUS
URTEIL
BETREUUNG
AUFNAHME
BEHANDLUNGSFEHLER
RISIKO
FRAUEN
KAUSALITÄT
HÖHE
BLUT
ELTERN