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Auslegung von Art. 24 Abs. 1 Buchst. i) der VO (EG) Nr. 1069/2009
Prof.Dr. Comans, C. · Lebensmittel und Recht · 2023 · Heft 4 · S. 391 bis 398
Dokument
301725
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
VO (EG) Nr. 1069/2009 § 24; TierNebG § 12 II Ist Art. 24 Abs. 1 Buchst. i) VO (EG) Nr. 1069/2009 dahin auszulegen, dass der Begriff der „Lagerung“ eine Unterbrechung eines Transportvorgangs erfasst, bei dem Behälter mit tierischen Nebenprodukten der Kategorie 3 in ein anderes Transportfahrzeug umgeladen und darin vor dem Weitertransport zu einer Verarbeitungsanlage für mehrere — bis zu acht — Stunden abgestellt werden, ohne dass das Material behandelt oder in andere Behälter umgefüllt wird.
Schlagworte
LAGERUNG
TRANSPORT
RECHT
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
GESUNDHEIT
BETREIBER
GUTACHTEN
RHEINLAND-PFALZ
ES
KÜHLUNG
ZULASSUNG
BEURTEILUNG
LEBEN
TIERE
ZIELE