Haftung einer Tagespflegeeinrichtung - keine Beweiserleichterung bei Sturz während eines begleiteten Spaziergangs
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2023 · Heft 8 · S. 475 bis 479
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze des Gerichts: 1. Stürzt eine in einer Tagespflegeeinrichtung betreute Seniorin aus nicht geklärter Ursache während eines Spaziergangs außerhalb der Einrichtung, bei dem sie durch eine Mitarbeiterin der Tagespflegeeinrichtung begleitet wird, hat sich kein voll beherrschbares Behandlungsrisiko im Sinne des § 630h Abs. 1 BGB verwirklicht. Ein Spaziergang generiert, auch wenn er in Begleitung einer Pflegekraft erfolgt, keine spezifischen, durch den Pflegebetrieb gesetzten Risiken, die durch eine ordnungsgemäße Gestaltung ausgeschlossen werden können und daher auch müssen.