CareLit Fachartikel

Haftung einer Tagespflegeeinrichtung - keine Beweiserleichterung bei Sturz während eines begleiteten Spaziergangs

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2023 · Heft 8 · S. 475 bis 479

Dokument
301923
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 8 / 2023
Jahrgang 27
Seiten
475 bis 479
Erschienen: 2023-08-21 09:57:51
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze des Gerichts: 1. Stürzt eine in einer Tagespflegeeinrichtung betreute Seniorin aus nicht geklärter Ursache während eines Spaziergangs außerhalb der Einrichtung, bei dem sie durch eine Mitarbeiterin der Tagespflegeeinrichtung begleitet wird, hat sich kein voll beherrschbares Behandlungsrisiko im Sinne des § 630h Abs. 1 BGB verwirklicht. Ein Spaziergang generiert, auch wenn er in Begleitung einer Pflegekraft erfolgt, keine spezifischen, durch den Pflegebetrieb gesetzten Risiken, die durch eine ordnungsgemäße Gestaltung ausgeschlossen werden können und daher auch müssen.

Schlagworte

STURZ GERICHT EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG URTEIL AUSBILDUNG PFLEGERECHT RECHT ALTENPFLEGE RECHTSPRECHUNG KRANKENHÄUSER SCHADENSERSATZ ES WETTER VERSICHERUNG HÖHE