CareLit Fachartikel

Zu den Kriterien für die Ungeeignetheit des Vorsorgebevollmächtigten - Kontrollbetreuers

Bachmann, C. · PflegeRecht · 2023 · Heft 8 · S. 480 bis 485

Dokument
301924
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Bachmann, C.
Ausgabe
Heft 8 / 2023
Jahrgang 27
Seiten
480 bis 485
Erschienen: 2023-08-21 09:57:51
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze des Gerichts: a) Ein Bevollmächtigter ist ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen nach dessen Wünschen zu besorgen, wenn zu befürchten ist, dass er die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht entsprechend der Vereinbarung oder dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers besorgt. Ergeben sich aus der Vereinbarung und dem erklärten Willen des Vollmachtgebers keine konkreten Vorgaben, kann der Betroffene seine Wünsche nicht mehr äußern und bestehen auch keine individuellen Anhaltspunkte für seinen mutmaßlichen Willen, richtet sich dieser nach seinen objektiven Bedürfnissen.

Schlagworte

GERICHT ENTSCHEIDUNG BETREUUNG RECHTSPRECHUNG VEREINBARUNG EINRICHTUNG GESUNDHEIT VOLLMACHT APHASIE BEVOLLMÄCHTIGTER UMWELT EPILEPSIE EIGNUNG KOMMUNIKATION VERSTÄNDNIS HAND