CareLit Fachartikel

Zur Fälligstellung eines Zwangsgeldes sowie zu einer erneuten Zwangsgeldandrohung.

Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2023 · Heft 8 · S. 485 bis 490

Dokument
301925
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Schmidt-Graumann, A.
Ausgabe
Heft 8 / 2023
Jahrgang 27
Seiten
485 bis 490
Erschienen: 2023-08-21 09:57:51
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. Das Erfordernis der Anwesenheit einer Fachkraft gem. § 15 Abs. 1 Satz 2 AVPfleWoqG kann nicht durch die Einrichtungsleitung erfüllt werden, da ihr die administrative Leitung obliegt und sie keine betreuend tätige Person im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 1 AVPfleWoqG ist. 2. Für die Anwesenheit einer Fachkraft ist erforderlich, dass sie tatsächlich ihren Dienst verrichtet, während eine Rufoder Anwesenheitsbereitschaft nicht ausreicht.

Schlagworte

GERICHT ENTSCHEIDUNG EINRICHTUNG FRAU DIENSTPLAN PFLEGE RECHTSPRECHUNG BETREUUNG LEITUNG KRANKHEIT ZULASSUNG ES ZEIT WAHRNEHMUNG INTENTION ROLLE