CareLit Fachartikel
Zur Fälligstellung eines Zwangsgeldes sowie zu einer erneuten Zwangsgeldandrohung.
Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2023 · Heft 8 · S. 485 bis 490
Dokument
301925
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. Das Erfordernis der Anwesenheit einer Fachkraft gem. § 15 Abs. 1 Satz 2 AVPfleWoqG kann nicht durch die Einrichtungsleitung erfüllt werden, da ihr die administrative Leitung obliegt und sie keine betreuend tätige Person im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 1 AVPfleWoqG ist. 2. Für die Anwesenheit einer Fachkraft ist erforderlich, dass sie tatsächlich ihren Dienst verrichtet, während eine Rufoder Anwesenheitsbereitschaft nicht ausreicht.
Schlagworte
GERICHT
ENTSCHEIDUNG
EINRICHTUNG
FRAU
DIENSTPLAN
PFLEGE
RECHTSPRECHUNG
BETREUUNG
LEITUNG
KRANKHEIT
ZULASSUNG
ES
ZEIT
WAHRNEHMUNG
INTENTION
ROLLE