Pro Eizellspende
Wiesemann, C. · Ethik in der Medizin · 2023 · Heft 7 · S. 437 bis 444
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
EinleitungIn der Europäischen Union gibt es nur noch zwei Länder, in denen eine Eizellspende verboten ist: Deutschland und Luxemburg. Und auch in Deutschland soll im Auftrag der Koalitionsregierung geprüft werden, ob eine Eizellspende zugelassen werden soll. Ein guter Zeitpunkt also, um die Argumente, die gegen eine solche Aufhebung des Verbots angeführt werden, zu prüfen. Sind sie heute – mehr als 30 Jahre nach Inkrafttreten des Embryonenschutzgesetzes – noch überzeugend? Einige dieser Verbotsargumente sind kategorischer Natur (kein Recht auf ein Kind, kompromittierte Autonomie der Empfängerin, Fremdnützigkeit…