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Erprobungsstudien des Gemeinsamen Bundesausschusses: Eine Reform ist überfällig

Dr. med. Bertram, N. ; Kuhnt, F. · Gesundheits- und Sozialpolitik · 2022 · Heft 6 · S. 30 bis 36

Dokument
302084
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheits- und Sozialpolitik
Autor:innen
Dr. med. Bertram, N. ; Kuhnt, F.
Ausgabe
Heft 6 / 2022
Jahrgang 76
Seiten
30 bis 36
Erschienen: 2023-08-25 07:04:40
ISSN
1611-5821

Zusammenfassung

Im Jahr 2012 wurde durch die Neueinfügung von § 137e in das SGB V ein Paradigmenwechsel vollzogen: War bis dahin die evidenzbasierte Bewertung von Methoden zur Früherkennung und Behandlung von Erkrankungen auf Basis vorhandener Erkenntnisse Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), wurde nun die Erprobung von Untersuchungsund Behandlungsmethoden und damit erstmals auch Forschungsfinanzierung Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach 10 Jahren werden in diesem Beitrag ein erstes Resümee der Umsetzung der Erprobungsregeln beim G-BA gezogen und dringend notwendige Reformvorschläge formuliert.

Schlagworte

RICHTLINIE STUDIE FORSCHUNG HERZINSUFFIZIENZ MEDIZIN FINANZIERUNG IMPLANTATION GESUNDHEIT ANWENDER BERLIN GESUNDHEITSPOLITIK EPIDEMIOLOGEN GESUNDHEITSWESEN DEUTSCHLAND LOGIK INDUSTRIE