Erprobungsstudien des Gemeinsamen Bundesausschusses: Eine Reform ist überfällig
Dr. med. Bertram, N. ; Kuhnt, F. · Gesundheits- und Sozialpolitik · 2022 · Heft 6 · S. 30 bis 36
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Jahr 2012 wurde durch die Neueinfügung von § 137e in das SGB V ein Paradigmenwechsel vollzogen: War bis dahin die evidenzbasierte Bewertung von Methoden zur Früherkennung und Behandlung von Erkrankungen auf Basis vorhandener Erkenntnisse Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), wurde nun die Erprobung von Untersuchungsund Behandlungsmethoden und damit erstmals auch Forschungsfinanzierung Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach 10 Jahren werden in diesem Beitrag ein erstes Resümee der Umsetzung der Erprobungsregeln beim G-BA gezogen und dringend notwendige Reformvorschläge formuliert.