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Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist in Kraft. Es ist Zeit zu handeln.

D‘Agostino, A.; Marx, D. · KU-Gesundheitsmanagement · 2023 · Heft 9 · S. 23 bis 25

Dokument
302558
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU-Gesundheitsmanagement
Autor:innen
D‘Agostino, A.; Marx, D.
Ausgabe
Heft 9 / 2023
Jahrgang 24
Seiten
23 bis 25
Erschienen: 2023-08-31 09:09:54
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit dem Juli 2023 verpflichtend und schützt beide Seiten, die Hinweisgebenden und das Unternehmen. Das Gesetz sieht vor, dass ein interner Meldekanal in einem Hinweisgebersystem eingerichtet wird. Das System bietet die Möglichkeit der Anonymität und der Vertraulichkeit der Daten. Dadurch werden Hinweisgebende ermutigt, ihre Meldung abzugeben, ohne ihre Identität preiszugeben. Unternehmen erhalten mit diesen wertvollen Hinweisen nicht nur Informationen für ihre Ermittlungen, sie minimieren auch das Risiko, dass kritische Inhalte unkontrolliert an die Öffentlichkeit gela…

Schlagworte

UNTERNEHMEN COMPLIANCE EINRICHTUNG GESETZ APOTHEKER BESCHREIBUNG BETRUG DOKUMENTATION ENTSCHEIDUNG ES ZEIT MOBBING VERTRAULICHKEIT GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN BEOBACHTUNG VERTRAUEN