Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist in Kraft. Es ist Zeit zu handeln.
D‘Agostino, A.; Marx, D. · KU-Gesundheitsmanagement · 2023 · Heft 9 · S. 23 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit dem Juli 2023 verpflichtend und schützt beide Seiten, die Hinweisgebenden und das Unternehmen. Das Gesetz sieht vor, dass ein interner Meldekanal in einem Hinweisgebersystem eingerichtet wird. Das System bietet die Möglichkeit der Anonymität und der Vertraulichkeit der Daten. Dadurch werden Hinweisgebende ermutigt, ihre Meldung abzugeben, ohne ihre Identität preiszugeben. Unternehmen erhalten mit diesen wertvollen Hinweisen nicht nur Informationen für ihre Ermittlungen, sie minimieren auch das Risiko, dass kritische Inhalte unkontrolliert an die Öffentlichkeit gela…