Strukturprüfung im Blickfeld der Entbürokratisierung im Gesundheitswesen. Wichtige Aufgaben einer Krankenhausreform.
Clemens, S. · ku-Special · 2023 · Heft 3 · S. 24 bis 26
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Zuge des MDK-Reformgesetzes wurde in § 275d SGB V die Strukturprüfung in den Krankenhäusern verankert. Die zu prüfenden Strukturmerkmale sind in Codes des Operationenund Prozedurenschlüssels (OPS) nach § 301 Absatz 2 SGB V festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird. Ausweislich der Gesetzesbegründung sollte die Einführung der Strukturprüfung zu einer Entlastung, insbesondere auch der Krankenhäuser, führen. Statt eine Vielzahl von Einzelfällen zu prüfen, wird die Erfüllung struktureller Voraussetzungen in einer jährlichen Strukturprüfung gebündel…