CareLit Fachartikel

Die Ansprüche auf Haushaltshilfe des § 38 SGB V

Prof. Richter, R. · Häusliche Pflege · 2023 · Heft 9 · S. 34 bis 35

Dokument
302611
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege
Autor:innen
Prof. Richter, R.
Ausgabe
Heft 9 / 2023
Jahrgang 5
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2023-08-31 11:13:31
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Die Anwendung der Regelungen zur Haushaltshilfe nach § 38 SGB V sind im Einzelfall schwierig, da verschiedene Ansprüche unterschieden werden müssen: 1. Allgemeine Voraussetzung Allgemeine - also für alle Ansprüche der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V geltende - Voraussetzung ist gemäß § 38 Abs. 3 SGB V, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Damit wird von den Mitgliedern einer häuslichen Gemeinschaft die indirekte Mitwirkung bei den Behandlungsmaßnahmen verlangt. Nicht heranzuziehen sind außerhalb des Haushalts lebende Personen.

Schlagworte

HAUSHALT KIND HILFE LEISTUNG VOLLMACHT KRANKHEIT PFLEGE ALTER BETREUUNG PRAXIS PFLEGEPERSONEN DEMENZ DOKUMENTATION BROSCHÜREN ES KRANKENPFLEGE