Aushangpflichten im Betrieb
N.N. · Ergotherapie & Rehabilitation · 2023 · Heft 9 · S. 37 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Alle Arbeitgeber haben die Pflicht, ihren Angestellten die geltenden Gesetze und sonstigen Schutzvorschriften im Betrieb auszuhängen oder zur Einsicht auszulegen. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Angestellten über die Vorschriften im Allgemeinen und deren Inhalt im Besonderen - also über ihre Rechte und Pflichten - informieren können, ohne dass Arbeitgeber hierzu ausdrücklich vorher gefragt werden müssen. Aushangpflichten sind in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Arbeitgeber/Unternehmen müssen daher im Detail prüfen, ob und welche Aushangpflichten sie betreffen. Aushangpflichten gelt…