Richtig - kurz und knapp
Becker, S. · Hebammenforum · 2023 · Heft 9 · S. 70 bis 71
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schwangerschaftsbeginn: Schwangere genießen - von seltenen Ausnahmen abgesehen - einen umfassenden Kündigungsschutz. Manchmal stellt sich allerdings die Frage, ob die Frau zum Kündigungszeitpunkt bereits schwanger war oder nicht. So war es bei einer hauswirtschaftlichen Helferin, der mit Schreiben vom 6. November 2020 gekündigt worden war. Danach legte die Frau eine Schwangerschaftsbestätigung ihrer Gynäkologin vor, in der als voraussichtlicher Geburtstermin der 5. August 2021 angegeben wurde. Das Unternehmen berechnete den Schwangerschaftsbeginn mit 266 Tagen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und begr…