Mit dem Stadtbus im Kreis fahren - der einzige Weg zur digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen?
Wieschowski, S. · Gesundheits- und Sozialpolitik · 2021 · Heft 4-5 · S. 78 bis 83
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Institutionen im Sozialund Gesundheitswesen sind durch das Bundesteilhabegesetz verpflichtet, die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Dies stellt im Setting von besonderen Wohnformen, in denen Menschen mit Behinderungen rund um die Uhr betreut werden, eine Herausforderung dar. Eine Befragung von Pflegefachkräften zeigt das Potenzial von digitaler Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und macht deutlich, dass digitale Teilhabe künftig verstärkt zu einem Auswahlkriterium und Wettbewerbsvorteil von Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen wird.