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Zurückversetzung eines Vergabeverfahrens wegen unklarer Vergabeunterlagen - missverständliche Bezugnahme auf die Übergangsregelung aus Art. 120 Abs. 2 MDR a. F.

N.N. · MedizinProdukte Recht · 2023 · Heft 4 · S. 1 bis 15

Dokument
302783
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2023
Jahrgang 23
Seiten
1 bis 15
Erschienen: 2023-09-11 09:46:38
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

1. Eine Rüge ist hinreichend substantiiert (und erfolgt nicht „ins Blaue hinein“), wenn die Antragstellerin den angeblichen Vergabeverstoß klar benannt und gleichzeitig einen grundsätzlich nachvollziehbaren Hinweis auf das Vorliegen dieses angeblichen Verstoßes gegeben hat. 2. Sind die Vergabeunterlagen (wegen einer missverständlichen Antwort auf eine Bieterfrage) unklar bzw. widersprüchlich, kann die Vergabekammer anordnen, dass das Vergabeverfahren in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzt wird. 3. Ein Verbindungsstück, das zwei Medizinprodukte (hier: (Bestands-)Narkosegerät und (zu beschaffende) Deckungs…

Schlagworte

ZERTIFIZIERUNG RECHTSPRECHUNG NORM ANFORDERUNG ENTSCHEIDUNG KOSTEN UNTERNEHMEN BETREIBER HERSTELLUNG ES ZULASSUNG ANÄSTHESIE SCHREIBEN KOMMUNIKATION LOGIK HAND