Art. 14 MDR als Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG
N.N. · MedizinProdukte Recht · 2023 · Heft 4 · S. 1 bis 16
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Ölfreie Trockenluftkompressoren, für die sich aus der Gebrauchsanweisung des Herstellers eine Zweckbestimmung zur Erzeugung von Druckluft für die zahnmedizinische Behandlung ergibt, stellen Zubehör eines Medizinprodukts im Sinne des Art. 2 Nr. 2 MDR dar. 2. Händler müssen vor dem Bereitstellen eines Produkts auf dem Markt anhand seiner Gebrauchsanweisung prüfen, ob es sich um ein Medizinprodukt bzw. Zubehör zu einem solchen handelt. 3. Wenn es sich bei einem Produkt um ein Medizinprodukt bzw. Zubehör zu einem solchen handelt, müssen Händler vor dem Bereitstellen auf dem Markt prüfen, ob das Produkt eine entsp…