CareLit Fachartikel
Recht auf Nichterreichbarkeit, Dienstplanänderung zu kurzfristig.
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2023 · Heft 9 · S. 44 bis 45
Dokument
302941
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beschäftigte sind häufig auch nach Feierabend, am Wochenende und sogar im Urlaub für ihren Arbeitgeber erreichbar. Wer kurz mal eine Nachfrage per Mail oder SMS beantwortet, hat zwar keinen hohen Aufwand, erbringt aber dennoch eine Arbeitsleistung. Hierzu sind Beschäftigte außerhalb der Arbeitszeit nicht verpflichtet. Ein Arbeitnehmer muss in seiner Freizeit noch nicht einmal eine dienstliche SMS lesen, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein im Fall eines Rettungssanitäters klargestellt hat. Das Recht auf Nichterreichbarkeit dient auch dem Gesundheitsschutz.
Schlagworte
ARBEITGEBER
RECHT
FRAU
GERICHT
MANN
NIERE
RHEINLAND-PFALZ
SCHLESWIG-HOLSTEIN
ABMAHNUNG
ARBEIT
VERHALTEN
GESICHTSVERLETZUNGEN
UNTERRICHT
HÖHE
Sicherheitsbeauftragter