CareLit Fachartikel

Recht auf Nichterreichbarkeit, Dienstplanänderung zu kurzfristig.

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2023 · Heft 9 · S. 44 bis 45

Dokument
302941
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 9 / 2023
Jahrgang 19
Seiten
44 bis 45
Erschienen: 2023-09-12 06:58:45
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Beschäftigte sind häufig auch nach Feierabend, am Wochenende und sogar im Urlaub für ihren Arbeitgeber erreichbar. Wer kurz mal eine Nachfrage per Mail oder SMS beantwortet, hat zwar keinen hohen Aufwand, erbringt aber dennoch eine Arbeitsleistung. Hierzu sind Beschäftigte außerhalb der Arbeitszeit nicht verpflichtet. Ein Arbeitnehmer muss in seiner Freizeit noch nicht einmal eine dienstliche SMS lesen, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein im Fall eines Rettungssanitäters klargestellt hat. Das Recht auf Nichterreichbarkeit dient auch dem Gesundheitsschutz.

Schlagworte

ARBEITGEBER RECHT FRAU GERICHT MANN NIERE RHEINLAND-PFALZ SCHLESWIG-HOLSTEIN ABMAHNUNG ARBEIT VERHALTEN GESICHTSVERLETZUNGEN UNTERRICHT HÖHE Sicherheitsbeauftragter