CareLit Fachartikel
Zur Amtsernennungspflicht Gelegenheit zur persönlichen Äußerung einer als Betreuer*in vorgeschlagenen Person.
Dr. Mazur, S. · BtPrax · 2023 · Heft 4 · S. 148 bis 150
Dokument
302992
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Holt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren ein neues Sachverständigengutachten ein, kommt ein Absehen von der persönlichen Anhörung gem. § 68 Abs. 3 Satz. 2 FamFG nicht in Betracht (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 227, 161 = BtPrax 2021, 31).
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
BETREUUNG
KIND
RECHT
ELTERN
ERLASS
GUTACHTEN
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
DEMENZ
ES
FÜHRUNG
EIGNUNG
EHE
WAHRNEHMUNG