CareLit Fachartikel
Zur Unterbringung Erforderlichkeit einer Verfahrensrüge im Feststellungsverfahren.
N.N. · BtPrax · 2023 · Heft 4 · S. 150 bis 151
Dokument
302993
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beantragt der Betroffene nach einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungsmaßnahme im Rechtsbeschwerdeverfahren neben der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschwerdeentscheidung auch die Feststellung, durch den Beschluss des Amtsgerichts in seinen Rechten verletzt worden zu sein, erfolgt dessen Überprüfung systemgerecht nach den Verfahrensregeln über die Rechtsbeschwerde, sodass Verfahrensmängel der amtsgerichtlichen Entscheidung grundsätzlich nur auf eine ordnungsgemäße Verfahrensrüge nach § 74 Abs. 3 Satz 3 FamFG zu überprüfen sind.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
RECHTSPRECHUNG
VERLETZUNG
BETREUUNG
EINRICHTUNG
ELTERN
KIND
ORGANISATION
WAHRNEHMUNG
VERTRAUEN
EIGNUNG
PRAXIS
ÄRZTE
DRUCK
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