CareLit Fachartikel

Zum Zwangsgeld, Zur Eingliederungshilfe, Zum Betreten der Wohnung, Zur Vergütung, Zum Verfahrenspfler, Zur Anhörung,

Dr. Szymon Mazur · BtPrax · 2023 · Heft 4 · S. 151 bis 154

Dokument
302994
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Dr. Szymon Mazur
Ausgabe
Heft 4 / 2023
Jahrgang 32
Seiten
151 bis 154
Erschienen: 2023-09-15 06:55:25
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

erledigten Unterbringungsmaßnahme feststel len zu lassen, liegt vor. Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheits entziehenden Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 13. 4. 2022 - XII ZB 267/21 - FamRZ 2022, 1132 Rn. 19 mwN). 2. Demgegenüber kann eine eigenständige Verletzung der Rechte des Betroffenen durch den Beschluss des Amtsgerichts nicht fest gestellt werden. a) Allerdings

Schlagworte

GERICHT ENTSCHEIDUNG EINRICHTUNG RECHT RECHTSPRECHUNG UNTERBRINGUNG ANPASSUNG BETREUUNGSRECHT BUCH PRAXIS ÄRZTE DRUCK WOHNUNG ES PRIVATSPHÄRE EINKOMMEN