Die Verfahrenspflegschaft in Betreuungsund Unterbringungssachen nach §§ 276, 317 FamFG - Neuerungen durch die Betreuungsrechtsreform - Teil I
Weber , M. · BtPrax · 2023 · Heft 4 · S. 131 bis 135
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Verfahrenspfleger ist eine verfassungsund menschenrechtliche Notwendigkeit: Als Sprachrohr Betroffener bringt er deren (zuvor ermittelte) Wünsche - ersatzweise deren mutmaßlichen Willen - in Betreuungsund Unterbringungsverfahren ein und dient so der Verwirklichung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG). Er fungiert - immer streng verfahrensbezogen - als Helfer, erklärt Betroffenen insoweit komplexe juristische Sachfragen und unterstützt sie bei der Ausübung ihrer Verfahrensrechte: als Übersetzer und Bote ist er Scharnierstück zwischen gerichtlicher und privater Sphäre. Durch ihn werden Betroffene zur inform…