CareLit Fachartikel
Rechtsprechung Beteiligungsrechte bei Anforderungsprofilen
N.N. · Die Personalvertretung · 2023 · Heft 9 · S. 340 bis 358
Dokument
303047
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dem Personalrat stehen bei der Erstellung von Anforderungsprofilen keine Beteiligungsrechte zu. Die in Anforderungsprofilen festgelegten und gewichteten Leistungsmerkmale sind weder als Beurteilungsrichtlinien mitbestimmungspflichtig noch unterliegen sie als Auswahlrichtlinien seiner Mitwirkung.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
PERSONALRAT
ARBEITSZEIT
BEURTEILUNG
MITBESTIMMUNG
ENTSCHEIDUNG
PERSONALVERTRETUNG
ARBEITNEHMER
GESETZ
UNTERLAGEN
ARBEIT
ES
LEISTUNG
CHARAKTER
WAHRNEHMUNG
PERSONALAUSWAHL