CareLit Fachartikel

Rechtsprechung Beteiligungsrechte bei Anforderungsprofilen

N.N. · Die Personalvertretung · 2023 · Heft 9 · S. 340 bis 358

Dokument
303047
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 9 / 2023
Jahrgang 66
Seiten
340 bis 358
Erschienen: 2023-09-15 09:03:25
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

Dem Personalrat stehen bei der Erstellung von Anforderungsprofilen keine Beteiligungsrechte zu. Die in Anforderungsprofilen festgelegten und gewichteten Leistungsmerkmale sind weder als Beurteilungsrichtlinien mitbestimmungspflichtig noch unterliegen sie als Auswahlrichtlinien seiner Mitwirkung.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG PERSONALRAT ARBEITSZEIT BEURTEILUNG MITBESTIMMUNG ENTSCHEIDUNG PERSONALVERTRETUNG ARBEITNEHMER GESETZ UNTERLAGEN ARBEIT ES LEISTUNG CHARAKTER WAHRNEHMUNG PERSONALAUSWAHL