CareLit Fachartikel
KH ZG-Fristen: Von der Realität eingeholt
N.N. · Krankenhaus-IT Journal · 2023 · Heft 4 · S. 10 bis 12
Dokument
303067
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser können Projekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) auch nach Ende 2024 abschließen. Dazu legten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband eine „Digitalisierungsabschlags-Vereinbarung“ mit neuem Sanktionskatalog bei Verstößen gegen KHZG-Umsetzungsfristen vor. Zum 1. August 2023 soll die Vereinbarung, die bis ins Jahr 2031 reicht, wirksam werden. Mankos, Ressourcen und Perspektiven beäugt Michael Thoss, freier Autor und IT-Manager, im Interview mit dem Krankenhaus IT-Journal kritisch.
Schlagworte
KRANKENHAUS
ANWENDER
FINANZIERUNG
KOSTEN
PERSONAL
CORONA
DIGITALISIERUNG
DOKUMENTATION
GESETZGEBUNG
KRANKENHÄUSER
ES
PATIENTEN
ZWANG
ÄRZTE
LÖSUNGEN
ZEIT