CareLit Fachartikel
Dies ist ein Zeitgewinn, mehr aber auch nicht.
N.N. · Krankenhaus-IT Journal · 2023 · Heft 4 · S. 14 bis 16
Dokument
303068
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser können Projekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) auch nach Ende 2024 abschließen. Dazu legten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband eine „Digitalisierungsabschlags-Vereinbarung“ mit neuem Sanktionskatalog bei Verstößen gegen KHZG-Umsetzungsfristen vor. Zum 1. August 2023 soll die Vereinbarung wirksam werden. Welche Auswirkungen zu erwarten sind, erörtert Dr. Meike Hillen, Geschäftsführerin, PRO-KLINIK Krankenhausberatung GmbH.
Schlagworte
ANWENDER
INDUSTRIE
GESUNDHEITSWESEN
VEREINBARUNG
AUSBAU
DIGITALISIERUNG
EINRICHTUNG
ERLEBEN
KRANKENHAUSGESELLSCHAFT
KRANKENHÄUSER
WAHRNEHMUNG
MENSCHEN
FORMULARE
UNSICHERHEIT
RISIKO
Krankenhaus-IT Journal