CareLit Fachartikel

KHZG-Fristverlängerung - KH-IT-Experten- Meinung: Gezielte und dauerhafte Förderung der Digitalisierung anstreben

Flemming, J. · Krankenhaus-IT Journal · 2023 · Heft 4 · S. 55 bis 57

Dokument
303087
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus-IT Journal
Autor:innen
Flemming, J.
Ausgabe
Heft 4 / 2023
Jahrgang 22
Seiten
55 bis 57
Erschienen: 2023-09-15 09:45:38
ISSN
1619-0629
DOI

Zusammenfassung

Krankenhäuser können Projekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) auch nach Ende 2024 abschließen. Dazu legten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband eine „Digitalisierungsabschlags-Vereinbarung“ mit neuem Sanktionskatalog bei Verstößen gegen KHZG-Umsetzungsfristen vor. Zum 1. August 2023 soll die Vereinbarung, die bis ins Jahr 2031 reicht, wirksam werden. Zu erwartende Auswirkungen betrachtet Jürgen Flemming, Bundesverband der Krankenhaus-IT-LeiterInnen e.V., Mitglied im Vorstand, Pressereferent.

Schlagworte

DIGITALISIERUNG KRANKENHAUS SICHERHEIT KOSTEN ANWENDER ENTWICKLUNG RECHT ZEIT ZIEL KRANKENHÄUSER GANG ES PATIENTEN VERZÖGERUNG INDUSTRIE BERATUNG