CareLit Fachartikel
KHZG-Fristverlängerung - KH-IT-Experten- Meinung: Gezielte und dauerhafte Förderung der Digitalisierung anstreben
Flemming, J. · Krankenhaus-IT Journal · 2023 · Heft 4 · S. 55 bis 57
Dokument
303087
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser können Projekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) auch nach Ende 2024 abschließen. Dazu legten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband eine „Digitalisierungsabschlags-Vereinbarung“ mit neuem Sanktionskatalog bei Verstößen gegen KHZG-Umsetzungsfristen vor. Zum 1. August 2023 soll die Vereinbarung, die bis ins Jahr 2031 reicht, wirksam werden. Zu erwartende Auswirkungen betrachtet Jürgen Flemming, Bundesverband der Krankenhaus-IT-LeiterInnen e.V., Mitglied im Vorstand, Pressereferent.
Schlagworte
DIGITALISIERUNG
KRANKENHAUS
SICHERHEIT
KOSTEN
ANWENDER
ENTWICKLUNG
RECHT
ZEIT
ZIEL
KRANKENHÄUSER
GANG
ES
PATIENTEN
VERZÖGERUNG
INDUSTRIE
BERATUNG