CareLit Fachartikel
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz. Gut Ding will Weile haben.
Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2023 · Heft 9 · S. 36 bis 37
Dokument
303173
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Hinweisgebern, die Verstöße melden, einen angemessenen Schutz vor Repressalien durch Arbeitgeber oder andere zu gewährleisten. Es soll dazu ermutigen, Missstände aufzudecken und Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen. Was bedeutet das für den Arbeitsschutz?
Schlagworte
GESETZ
UNTERNEHMEN
ARBEITGEBER
ZEIT
ARBEITSSCHUTZ
BETRIEB
DOKUMENTATION
EINRICHTUNG
GESUNDHEIT
ES
DEUTSCHLAND
VERZÖGERUNG
RECHTSANWÄLTE
SICHERHEIT
STÄDTE
HÖHE