CareLit Fachartikel

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz. Gut Ding will Weile haben.

Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2023 · Heft 9 · S. 36 bis 37

Dokument
303173
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Klagge, M.
Ausgabe
Heft 9 / 2023
Jahrgang 8
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2023-09-18 10:11:25
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Hinweisgebern, die Verstöße melden, einen angemessenen Schutz vor Repressalien durch Arbeitgeber oder andere zu gewährleisten. Es soll dazu ermutigen, Missstände aufzudecken und Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen. Was bedeutet das für den Arbeitsschutz?

Schlagworte

GESETZ UNTERNEHMEN ARBEITGEBER ZEIT ARBEITSSCHUTZ BETRIEB DOKUMENTATION EINRICHTUNG GESUNDHEIT ES DEUTSCHLAND VERZÖGERUNG RECHTSANWÄLTE SICHERHEIT STÄDTE HÖHE