CareLit Fachartikel
Fristlose Kündigung wegen extremen Äußerungen in Chat-Gruppe
Sausen, P. · Altenheim · 2023 · Heft 1 · S. 30 bis 31
Dokument
303337
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Mitarbeiter, der sich in einer privaten Chat-Gruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und Kollegen äußert, riskiert die außerordentliche Kündigung. Nur im Ausnahmefall kann er sich darauf berufen, dass er von der Vertraulichkeit in der Gruppe ausgehen durfte.
Schlagworte
ARBEITSRECHT
GRUPPE
GEWALT
KOMMUNIKATION
MITARBEITER
RECHTSPRECHUNG
VORGESETZTE
ALTENHEIM
ARBEITGEBER
POLEN
JUDEN
VERTRAULICHKEIT
SMARTPHONE
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
PERSONEN