CareLit Fachartikel
»Auch bei Teilzeit gilt: Gleiches Geld für gleiche Arbeit«
Bierther, I. · Altenpflege · 2023 · Heft 1 · S. 16
Dokument
303349
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dass die gleiche Arbeit gleich entlohnt werden muss, gilt nicht nur für Männer und Frauen. Auch geringfügig Beschäftigte haben ein Recht auf den gleichen Stundenlohn wie ihre Vollzeit arbeitenden Kolleginnen und Kollegen. Das zeigt ein aktuelles Urteil.
Schlagworte
ARBEITGEBER
GERICHT
ARBEITNEHMER
ARBEITSZEIT
RECHT
VERBOT
ZEIT
ARBEIT
MÄNNER
HÖHE
ESSEN
Altenpflege