CareLit Fachartikel
Der 1. Oktober und die LBNR
Wißgott, R. · Häusliche Pflege · 2023 · Heft 1 · S. 42 bis 43
Dokument
303479
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Stichtag 1. Oktober 2023 ist die Leistungsabrechnung für ambulante Pflegedienste nur noch unter Angabe einer lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR) möglich. Die Ersatzbeschäftigtennummer ist nicht mehr zulässig. Bei Nichtberücksichtigung können Zahlungen von den Kassen abgewiesen werden.
Schlagworte
PFLEGE
BERUFSAUSBILDUNG
LEISTUNG
LEISTUNGSABRECHNUNG
LEISTUNGSERFASSUNG
MITARBEITER
UNTERNEHMEN
WEITERENTWICKLUNG
PERSONEN
FÜHRUNG
Häusliche Pflege