CareLit Fachartikel

Der 1. Oktober und die LBNR

Wißgott, R. · Häusliche Pflege · 2023 · Heft 1 · S. 42 bis 43

Dokument
303479
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege
Autor:innen
Wißgott, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2023
Jahrgang 5
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2023-10-02 11:32:48
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Mit Stichtag 1. Oktober 2023 ist die Leistungsabrechnung für ambulante Pflegedienste nur noch unter Angabe einer lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR) möglich. Die Ersatzbeschäftigtennummer ist nicht mehr zulässig. Bei Nichtberücksichtigung können Zahlungen von den Kassen abgewiesen werden.

Schlagworte

PFLEGE BERUFSAUSBILDUNG LEISTUNG LEISTUNGSABRECHNUNG LEISTUNGSERFASSUNG MITARBEITER UNTERNEHMEN WEITERENTWICKLUNG PERSONEN FÜHRUNG Häusliche Pflege