CareLit Fachartikel
§ 37 Abs. 3: Baustein zur Krisenvorsorge
Prof. Hallensleben, J. · Häusliche Pflege · 2023 · Heft 1 · S. 44 bis 45
Dokument
303480
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ambulante Pflegedienste sind verpflichtet, Vorsorge für Krisensituationen zu treffen. Zum Maßnahmenpaket gehören auch die Information und Beratung der Kund:innen für die individuelle Krisenvorsorge. Es bietet sich an, hierfür die bereits vorhandenen Strukturen für die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 zu nutzen.
Schlagworte
PFLEGE
BERATUNG
INFORMATION
INSTITUTION
KATALOG
KATASTROPHENFALL
LAGERUNG
LEISTUNG
PFLEGEFEHLER
ES
RATGEBER
PATIENTEN
TRINKWASSER
PERSONEN
CHECKLISTE
Häusliche Pflege