CareLit Fachartikel
Zur Zwangsgeldfestsetzung mit weiterer Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer heimrechtlichen Ordnungsverfügung.
Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2023 · Heft 9 · S. 549 bis 556
Dokument
303553
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze der Bearbeiterin: 1. Eine bestandskräftige Ordnungsverfügung mit Zwangsgeldandrohung ist gemäß § 229 Abs. 1 Nr. 1 LVwG vollziehbar, wenn ein Verstoß gegen die bestandskräftige Ordnungsverfügung vorliegt.
Schlagworte
FRAU
PFLEGE
KOSTEN
RECHTSPRECHUNG
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
PFLEGERECHT
URTEIL
WOHNFORM
LEISTUNG
MENSCHEN
HÖHE
ERNÄHRUNG
LEISTE
ES
MITTAGESSEN