Zur Eingruppierung von MFAs im OP-Bereich - hier: Zustimmungsersetzungsverfahren
Bachmann), C. · PflegeRecht · 2023 · Heft 9 · S. 516 bis 525
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze der Bearbeiterin: 1. Die Eingruppierung richtet sich nach § 12 TVÖD (VKA). Nach dessen Abs. 1 richtet sich die Eingruppierung der Beschäftigten nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 der Entgeltordnung (VKA). Beschäftigte erhalten das Entgelt nach der Entgeltgruppe, in die sie eingruppiert sind. Nach Abs. 2 Satz 1 sind Beschäftigte in die Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihnen nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Dies ist der Fall, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen e…