CareLit Fachartikel
Unzulässige Amtsgerichtliche Vorlage betreffend landesrechtliche Regelung zur Fixierung im Hessischen Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2023 · Heft 9 · S. 525 bis 536
Dokument
303558
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze des Bearbeiters: 1. Ein Verfahrenspfleger ist kein gesetzlicher Vertreter des Betroffenen (vgl. § 276 Abs. 3 Satz 3 FamFG), sondern als eigenständiger Beteiligter des Verfahrens (§ 274 Abs. 2 FamFG) zur Geltendmachung sämtlicher Verfahrensrechte des Betroffenen befugt, indem er fremde Rechte im eigenen Namen geltend macht.
Schlagworte
FIXIERUNG
GERICHT
ENTSCHEIDUNG
NORM
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
UNTERBRINGUNG
PFLEGERECHT
ENTZUG
NAMEN
POLIZEI
WOHNUNG
LEBEN
GESUNDHEIT
TRÄNEN
BEOBACHTUNG