Patienten können eine kostenlose Fotokopie ihrer Behandlungsakten von ihren Behandlern verlangen.
Prof Roßbruch), R. · PflegeRecht · 2023 · Heft 9 · S. 536 bis 544
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Art. 15 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung (DSGVO) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ist dahin auszulegen, dass das Recht, vom für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zu erhalten, bedeutet, dass der betroffenen Person eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller dieser Daten ausgehändigt wird. Dieses Recht setzt das Recht vor…