CareLit Fachartikel
Videotherapie als erweiterte Therapiemöglichkeit
N.N. · Physiotherapie · 2023 · Heft 5 · S. 16 bis 17
Dokument
303582
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit über einem Jahr haben Physiotherapeuten die Möglichkeit, ihren Patienten Videotherapie im Rahmen der Regelversorgung anzubieten. Möglich macht das der neue Rahmenvertrag, der seit 1. April 2022 gilt und die Corona-Ausnahmeregelung in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung überführte. Seitdem können Physiotherapeuten Patienten mit einer Heilmittelverordnung für bestimmte Leistungspositionen zu einem festgelegten Anteil in Videotherapie behandeln. Die videotherapeutische Leistung wird genauso vergütet wie die Behandlung in der Praxis.
Schlagworte
PATIENT
NEUROLOGIE
PHYSIOTHERAPIE
THERAPIE
DIGITAL
KRANKENVERSICHERUNG
LEISTUNG
REGELVERSORGUNG
SICHERHEIT
PHYSIOTHERAPEUTEN
PATIENTEN
PRAXIS